Liebe Mitstreiter,

Die Aufarbeitung der inszenierten Corona Plandemie findet auch in der Schweiz nicht statt.
Längst ist die nächste Plandemie X angekündigt, die noch viel „extremer“ werden soll.

Wir werden mit unserem Verein auch auf internationaler Ebene weiter klagen.

Gleichzeitig arbeitet seit 2020 ein Team an einem Weg zu höheren Rechtskreisen (Land-/Bodenrecht),
welche über dem Seerecht und der aktuellen Fiktion sind.

Plandemien, Klimakatastrophen, digitales Geld, digitale Totalüberwachung => Agenda 2030 ?

NEIN, sicher nicht!!

Aber wie geht es nach dem absehbaren Zusammenbruch des desolaten Systems weiter?

Es ist schon alles da!

Mit dem Beitritt zum «Institut Trivium» unterstützen wir die international gültigen Menschenrechte, profitieren als Mitglied auch persönlich.
Eine Online Akademie ist für die Mitglieder frei zugänglich.

und mit der Unterstützung das Vereins Wir Menschen können die Klagen weitergehen, auch international.

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Spenden-Aufruf:

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lautend auf: Wir Menschen – 6612 Ascona
PC Konto: 80-151-4
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Unabhängig der Vollmachten und Mandate
setzen wir unser Engagement auf Internationaler Ebene fort.

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Schütze Dich als Mensch und fordere Deine „Rechte als Mensch“ ein, denn wer seine Rechte nicht einfordert, der hat keine!
Wir werden unsere Energie für die Zukunft bündeln, den nur gemeinsam kommen wir weiter, für die Zukunft unserer Kinder.

03. März 2024 Heinz Raschein

Das Epidemiengesetz soll «angepasst» werden. Der Bundesrat hat einen Änderungsentwurf vorgelegt und in die Vernehmlassung geschickt.
Das Bündner Komitee für Selbstbestimmung und Souveränität der Schweiz ( souveraen-gr.ch ) nimmt an der Vernehmlassungsrunde teil und wird morgen obenstehenden, von mir verfassten VERNEHMLASSUNGSTEXT dazu einreichen.
Zu einer Vernehmlassung berechtigt sind nicht nur Verbände und Parteien, sondern jedermann für sich selbst oder für eine Gruppe, die sich über den Vermehmlassungstext einig ist. Wer will, kann sich dafür auf meine Vernehmlassung nach Belieben stützen oder auf Teile davon.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. März dieses Jahres.

News vom 20.02.2024

Unsere Klage:
Ergebnisse der Vorverhandlung am 15.02.24 in Lausanne

Liebe Freundinnen, liebe Freunde

In Lausanne anwesend waren BR Hartmann als bundesgerichtlicher Instruktionsrichter, Gerichtsschreiber Marti; vom Eidg. Finanzdepartement (EFD) Frau Schmid und Herr Krämer; von unserer Seite Dr.iur. Gerald Brei als unser Rechtsvertreter sowie Franz Stadelmann und ich Heinz Raschein vom Leitungsteam. Die Verhandlungsdauer betrug eine halbe Stunde. Wir erhielten ein allseits unterzeichnetes Protokoll davon.

Angeschnitten wurden drei Themenkreise: 1) Als Verfahrensgegenstand wurde eine mögliche Staatshaftung der Eidgenossenschaft nach Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes bezeichnet. Der Rechtsschriftenwechsel wurde als geschlossen festgehalten. RA Dr. Brei reichte neue Urkundenbeweise mit Kopien an die Gegenpartei ein, namentlich die Unterlagen der EMA (Europäische Zulassungsbehörde) ans EU-Parlament, wonach die Injektionsstoffe weder auf Wirksamkeit noch auf Schutz vor Weitergabe von Keimen geprüft worden waren. 2) Eine Parteienumfrage zur Vergleichsbereitschaft verlief ergebnislos; die Gegenpartei lehnte meinen Vorschlag ab, unsere Ansprüche auf die Hälfte zu reduzieren. 3) Zum Ablauf einigten sich die Parteien darauf, dass das Bundesgericht die Hauptverhandlung (HV) in zwei Teilen durchführt. Im ersten soll die Frage der Widerrechtlichkeit zur Debatte stehen, das heisst ob die vorhandenen Rechtsgrundlagen für die bundesrätlichen Massnahmen von 2020 ausreichten; wenn ja, ob sie dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit genügten. Anlässlich dieses ersten Teils wird das Beweisverfahren als geschlossen erklärt. Wird die Widerrechtlichkeit vom BGer verneint, ist das Verfahren für die Schweiz abgeschlossen; international sind nach Erhalt des bundesgerichtlichen Urteils von uns aus mögliche Schritte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen. – Wird sie bejaht, steht eine Schlussverhandlung über die Konsequenzen widerrechtlichen Handelns durch den Bund an.

Beide Verhandlungen sind öffentlich nach Massgabe der bundesgerichtlichen Raumkapazitäten.

Die Gutachtensanträge der Klägerpartei wurden reduziert und präzisiert. Terminliches kam nicht zur Sprache. Gerald, Franz und ich hoffen auf eine Einladung zum ersten HV-Teil noch vor den Sommer-Gerichtsferien. Der Fall ist schon seit Monaten spruchreif. Möge uns Eure Unterstützung weiterhin erhalten bleiben!

Wir bitten dringend um zusätzliche Spenden, um rechtlich/sachlich weitermachen zu können.

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Herzlichen Dank für Eure so wichtige Unterstützung!

Bisheriges und Aktuelles wie immer auf www.wirmenschen.ch .

Euer wirmenschen-Team

News vom 09.02.2024
Spenden Aufruf

Unsere Klage: Die Vorverhandlung am 15.02.24 in Lausanne findet statt !!

Liebe Freundinnen, liebe Freunde

Wir haben auf einer Vorverhandlung bestanden, der Bundesrichter den anschliessenden Antrag des Bundesrates (EFD) auf Verschiebung abgelehnt.

So haben wir die Gelegenheit, am 14.02.2024 beim Bundesgericht in Lausanne nicht nur unsere bereits dargestellten Argumente, sondern auch wesentliche Neuigkeiten vorzutragen.

Leider wurde unser Antrag, diesen Anlass öffentlich durchzuführen, abgelehnt.

Recht wird uns das Bundesgericht wohl kaum geben dürfen, aber ein weiterer Meilenstein zu noch mehr Aufklärung ist es auf jeden Fall.

2024 wird von allen Seiten zum Jahr der Entscheidungen erklärt.

Unsere Chance? Die gemeinsame Stärke! Wir machen weiter, friedlich und sachlich, solange die Mittel reichen. Wir sind die grösste Klägergemeinschaft in der Geschichte der Schweiz und haben weiterhin die Chance, möglichst viele Mitmenschen aufzuklären. Je mehr von uns zu den geplanten und vorbereiteten Massnahmen Richtung globaler Kontrolle und Herrschaft (WHO, WEF, UN .., alle mit Hauptsitz in der Schweiz!) NEIN sagen, desto schneller verlieren diese totalitären Globalisten an Kraft.

Wir sind eine Klägergemeinschaft, dh jede und jeder ist gleich wichtig 🙂!

Für uns alle ist jetzt die Zeit gekommen, eigenverantwortlich zu handeln.

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News vom 21. Dezember 2023
Spenden Aufruf

Aktueller Stand unserer Klage von 21.09.2022 gegen die Corona-Massnahmen

Liebe Freundinnen, liebe Freunde
Das Bundesgericht hat vor einigen Tagen entschieden, nun ein Vorbereitungsverfahren durchzuführen.
Nach sehr vielen Absagen in anderen Fällen werten wir dies als ersten Erfolg und überlegen uns, die Möglichkeit einer mündlichen Vorbereitungsverhandlung zu nutzen und uns mit den inzwischen sehr vielen neuen Fakten optimal vorzubereiten.
Wir entscheiden bis Mitte Januar 2024, dann folgt die nächste Zwischeninfo.
Nur dank Euch war die ganze, sehr aufwendige Klage überhaupt möglich.
Um die weiter entstehenden Kosten tragen zu können, benötigen wir zusätzliche Spenden.
Ganz herzlichen Dank für Eure bisherige und weitere Unterstützung.
Die Corona-Aufarbeitung auf Bundesebene ist längst überfällig und wird kommen.
Wir wollen gemeinsam diese umfassende Klage bis zum Ende durchziehen und so einen wesentlichen Beitrag leisten.
Wir wünschen Euch schöne, entspannte Weihnachten und für das kommende Jahr viele positive Erlebnisse, vor allem gute Gesundheit, für die wir alle selbstverständlich auch in Zukunft eigenverantwortlich sorgen werden!
Euer wirmenschen-Team

News vom 2. Dezember 2023
Rechtsbankrott – was nun? Mit Beispielen aus der Praxis (Heinz Raschein)

Heinz Raschein, Anwalt und Notar im Ruhestand, attestiert an der 19. AZK dem Schweizer Rechtssystem den Bankrott. Seine Einschätzung legt er anschaulich, unter anderem an Hand der Bundesverfassung, ihrer Revision, den Covid-Gesetzen, sowie eingereichter Klagen dar. Mutig spricht er aus, wovor andere zurückschrecken. Ein Aufruf an alle zur Eigenverantwortung und Zivilcourage!

Quelle: https://www.kla.tv/27547

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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